Hinweis zum Meldertausch von Hekatron ORS-Rauchschaltern in älteren Feststellanlagen
Da Sicherheit stets ein sehr wichtiges Thema ist, möchte Hekatron auf eine wichtige Herausforderung beim Austausch von Rauchmelder in älteren Feststellanlagen aufmerksam machen.
1. Service-Hinweis
Feststellanlage geht nach Meldertausch nicht mehr in Betrieb
Bei älteren Feststellanlagen kann es vorkommen, dass beim normativ geforderten Meldertausch eine Störung am Rauchschalter signalisiert wird. Erfahrungsgemäß verursachen Netzgeräte diese Störung im Allgemeinen beim 2. Meldertausch.
2. Ursache
Absenkung der Ausgangs-spannung am Netzgerät
Die alterungsbedingte Absenkung der Ausgangsspannung bei Netzgeräten ist einer der häufigsten Gründe für diese Problematik. Wenn die Ausgangsspannung bei Last unter 18V liegt, erkennt die Spannungsüberwachung des Rauchschalters (ORS) diese Unterspannung und signalisiert die Störung durch eine gelbe Betriebsanzeige, während der Alarmkontakt geöffnet bleibt.
3. Einflussfaktoren
Feuchtigkeit und Temperatur
Durch äußere Einflüsse, wie z.B. Luftfeuchte, höhere Temperaturen etc. können die Kondensatoren im Netzgerät austrocknen und dadurch zu einer Absenkung der Ausgangsspannung führen.
4. Empfehlung
Vorherige Messung der Ausgangsspannung
Um Störungen zu vermeiden, empfehlen wir vor dem Austausch des Rauchschalters die Ausgangsspannung am Feststellelement oder direkt am Netzgerät (durch eine Elektrofachkraft) nachzumessen. Liegt die gemessene Spannung außerhalb des zulässigen Betriebsspannungsbereichs von 18V-28V DC, muss das Netzgerät, z. B. durch die FSZ Basis oder RSZ Kompakt ausgetauscht werden.
ORS Rauchschalter oder ORS RetroFit-Rauchschalter?
Durch die neue Prüfgrundlage des DIBt gibt es zukünftig eine Unterscheidung zwischen Meldern, die auf Basis einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) und Meldern, die auf Basis einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abG) eingesetzt werden. Begründung für die Unterscheidung ist, dass Brandmelder in allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen mit Auslösevorrichtung zugelassen waren. In allgemeinen Bauartgenehmigungen sind die Brandmelder nur noch als Melder zugelassen, nicht mehr mit Auslösevorrichtung. Die Auslösevorrichtung wird von der Steuerung z. B. der FSZ Basis übernommen.
Mit Produkten von Hekatron sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite. Damit Feststellanlagen nach abZ weiterhin zulassungskonform sind, müssen bei einem Meldertausch immer die RetroFit AT-Produkte eingesetzt werden. Diese RetroFit AT-Produkte sind vom DIBt für Bestandsanlagen sämtlicher Hersteller zugelassen.
Für Feststellanlagen nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
Für Feststellanlagen, in denen Rauch- oder Thermoschalter von Hekatron Brandschutz verbaut sind und die gemäß abZ (Z-6.5-xxx) abgenommen wurden, müssen für den Austausch die folgenden RetroFit AT-Produkte verwendet werden. Für diese gibt es jeweils eine eigene Produktzulassung, in der klar geregelt ist, für welche Zulassung welches Produkt eingesetzt werden muss.
> Hekatron ORS 142 AT
Wichtig: Wird hier ein anderes als die hier genannten AT-Produkte eingesetzt, dann verliert die Anlage ihre Zulassung.
Für Feststellanlagen nach allgemeiner Bauartgenehmigung
Für Feststellanlagen, in denen Rauch- oder Thermoschalter von Hekatron Brandschutz verbaut sind und die gemäß abG (Z-6.500-xxx) abgenommen werden, müssen sowohl für Neuanlagen als auch für den Austausch die folgenden Produkte eingesetzt
werden.
> Hekatron ORS 142
Wichtig: Wird hier ein anderes als die oben genannten Produkte eingesetzt, ist eine DIBt-Abnahme der Feststellanlage nicht möglich bzw. verliert die Anlage ihre Zulassung.
Daran erkennen Sie die RetroFit AT-Produkte
Diese RetroFit-Kennzeichnung finden Sie auf der Verpackung aller RetroFit AT-Produkte für Feststellanlagen, die nach Zulassungsbescheid (Z-6.5-xxx) abgenommen wurden:
Quelle: Hekatron Vertriebs GmbH